BLOGBEITRAG
10. Dezember 2018 · 51 KommentareRezeptklau
Update, 12.12.2018, 16.30 Uhr: Heute endlich, also nach vier Tagen, hat es der Sender geschafft, eine Mail an mich zu schicken und darin sein Bedauern über den (Zitat) „Vorfall“ auszudrücken. Parallel dazu haben bislang weder der Sender noch der beteiligte Bäcker ihre jeweiligen Zuschauer/Leser/Follower über den „Vorfall“ informiert und die Quellenangabe nachgeliefert. Das erwarte ich von denjenigen, die sich wissentlich oder unwissentlich falsch verhalten haben und es ist gängige Praxis in den Medien, falsche und unzureichende Informationen zu korrigieren. Das Ganze wird bislang einfach totgeschwiegen, so als wäre es gar nicht passiert und genau das ist der Grund, weshalb ich genau das Gegenteil tun werde: darüber schreiben und sprechen.
Passiert ist etwas, egal ob aus Versehen oder nicht: Die Frage nach der Urheberschaft eines Rezeptes wurde in diesem Fall nicht und wird generell viel zu selten gestellt. Und auch wenn die gängige Rechtsauffassung darin besteht, dass Zutatenlisten keine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen, um diese urheberrechtlich zu schützen, sind mir dabei zwei Aspekte wichtig, die mir immer zu kurz kommen: 1. Die Gerechtigkeit und Achtung dem Rezeptautor gegenüber. 2. Die Tatsache, dass auch eine Zutatenliste eine nicht zu unterschätzende Schöpfungshöhe darstellen kann und deshalb nicht pauschal Zutatenlisten aller Art kopiert und (kommerziell) verwendet werden dürfen.
Zu 1.: Der Rezeptautor steckt eine Unmenge an Zeit und Kraft in ein Brotrezept. Bei mir sind das je nach Rezept zwischen 24 und 48 Stunden Arbeitszeit von der ersten Idee bis zur veröffentlichungsreifen Variante. Ich stelle den größten Teil meiner Rezepte für die private Nutzung kostenfrei zur Verfügung. Das ist für mich selbstverständlich. Die Frage wäre eher, weshalb ich dafür Geld verlangen sollte, wenn ich mit freien Rezepten den Sinn für gutes Brot unterstützen kann. Ich habe ja schließlich auch mal mit Hilfe freier Rezepte meine ersten Schritte am Teig getan. „Frei“ bedeutet dabei für mich aber nicht, dass man sich einfach so bedienen und die Rezepte selbst wieder publizieren kann. Dafür braucht es mindestens den Verweis auf den Ursprung des Rezeptes, wenn nicht sogar die vorherige Nachfrage beim Rezeptautor. Für mich ist das selbstverständlich und wer schon seit einigen Jahren Blogleser bei mir ist, wird wissen, dass ich Rezepte, die mich inspiriert haben oder die ich ob der Qualität 1:1 nachbacke, immer mit der Quelle versehe. Diese Selbstverständlichkeit scheint meiner Beobachtung nach aber sehr antiquiert in Zeiten, in denen alles hin und her geteilt wird. Ich entdecke immer wieder meine Rezepte auf anderen Websites – natürlich in der Mehrheit der Fälle ohne Quellenangabe. Deshalb mein Apell an alle, die aus diesem „Vorfall“ lernen wollen: Gebt immer und überall eine Quelle an, wenn es nicht euer eigenes Werk ist. Ein gutes Rezept ist wie ein Gedicht. Man kann damit arbeiten und Freude haben, aber es als seines ausgeben, darf man nicht. Und das tut man indirekt, wenn keine Quelle angegeben wird. So wie mit meinem Weihnachtsbrot geschehen.
Zu 2. Besteht die Zutatenliste nur aus Worten ohne Mengenangaben, dann mag ich die fehlende Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtes noch einsehen. Sobald aber Mengenangaben vorhanden sind, ist die Schöpfungshöhe aus meiner Sicht weit mehr als ausreichend, damit das Urheberrecht greift. Gerade das Verhältnis der Zutaten zueinander macht einen Großteil der Brotqualität aus, neben den Herstellungsschritten natürlich. Es braucht eine Menge Wissen, Erfahrung und Zeit, diese Zutatenliste auf die Welt zu bringen, vergleichbar mit einer kleinen Komposition. Insofern bin ich der Überzeugung, dass jedes einigermaßen durchdachte Rezept – und sei es nur die Zutatenliste davon – dem Urheberrecht unterliegt. Aber das wird wohl nur ein Gericht an einem Präzendenzfall entscheiden können, vermutlich auch speziell auf Brot bezogen.
Ich komme der nachdrücklichen Bitte des den „Vorfall“ verursachenden Bäckers nach und entferne seinen Namen aus den zuvor veröffentlichten Texten (Änderungen kursiv), damit er wieder seinem Tag- und Nachtwerk nachgehen kann, ohne (teils agressive) Kommentare, Mails und Telefonate administrieren und beantworten zu müssen. So gelingt es ihm und dem Sender hoffentlich doch noch, ihren Kunden die korrekte Quellenangabe auf allen Plattformen nachzureichen, auf denen das Rezept und/oder das Video ursprünglich veröffentlicht wurde.
+++
Update, 11.12.2018, 15.00 Uhr: Der Bäcker und ich haben miteinander gesprochen. Er war im guten Glauben davon ausgegangen, dass das Rezept von einem Kollegen stammte. Hätte er gewusst, dass es von mir stammt, hätte er es entsprechend gekennzeichnet bzw. vorher nachgefragt. Das ändert zunächst einmal nichts an der Sachlage, ist aber für mich nachvollziehbar. Er hat seinen Fehler bedauert, der Sender das Video aus dem Netz genommen.
Der Bäcker berichtete mir im Zusammenhang mit der Diskussion über das Zueigenmachen von Rezepten außerdem von persönlichen verbalen und schriftlichen Attacken auf ihn und seine Familie, von denen ich mich ausdrücklich distanziere und die ich ganz vehement ablehne. Es geht hier um die Sache, nicht um die Person. Deshalb bitte ich alle meine Leser um genau diese Sachlichkeit. Anstatt über die Person zu sprechen, sollten wir diskutieren, ob Rezepte oder auch nur Zutatenlisten geistiges Eigentum sein sollten, dessen Verwendung zumindest mit einer Quelle angegeben werden sollte.
+++
10.12.2018
Durch einen aufmerksamen Blogleser wurde ein ganz dreister Rezeptklau öffentlich. Der Sender Mainfranken TV und ein Bäcker haben mein Rezept für das Weihnachtsbrot 2012 ohne vorherige Rücksprache und ohne Nennung der Quelle für ihre Internetseite und ihr Video verwendet und damit indirekt als ihres ausgegeben.
Es zeugt weder von gutem Journalismus noch von Respekt vor der Arbeit anderer, wenn damit durch Schaltung von Werbung auch noch Geld verdient wird. Konkret geht es um dieses Rezeptvideo (inzwischen entfernt).
Das Originalrezept stammt nachweislich aus meiner Feder. Die Rezeptur wurde aufs Gramm genau kopiert. Meine Aufforderung, mit mir Kontakt aufzunehmen oder das Video und die zugehörige Internetseite bis 10.12.2018 12 Uhr aus dem Internet zu entfernen, wurde ignoriert. Deshalb mache ich diesen Fall nun öffentlich und hoffe, dass dieses seltsame Gebaren nicht noch anderswo Schule macht.
Ich freue mich, wenn meine Rezepte Anklang finden, sehe es aber als Teil eines fairen Umgangs miteinander, vorher zu fragen oder wenigstens die Quelle zu nennen.
Es ist für mich unklar, weshalb es ein Bäcker nötig hat, fremde Rezepte (gleich ob gewollt oder ungewollt) als seine eigenen auszugeben und ein TV-Sender dies ungeprüft übernimmt und keine Quellenangabe einfordert. Ein Unding und in jeder Hinsicht ungerechtfertigt.
Nachtrag: Inzwischen sind die entsprechenden Erklärungen sowohl mündlich als auch schriftlich bei mir eingegangen und wurden hier ergänzt. Der Artikel bleibt der Nachvollziehbarkeit wegen aber online.
Wer seine Quellen angibt, schätzt die Arbeit Anderer wert. Ich habe in diesen Blog über zehn Jahre lang eine Menge Zeit, Kraft und Geist investiert und tue es immer noch. Deshalb bitte ich dich, bei jeder öffentlichen Nutzung meiner Ideen, Rezepte und Texte immer die konkrete Quelle anzugeben. Willst du auf dem Laufenden bleiben, dann abonniere gern meinen kostenlosen Newsletter. Möchtest du meine Arbeit am Blog unterstützen, dann freue ich mich auf DEINE HILFE.
Aktualisiert am 12. Dezember 2018 |
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Sabine FriedrichWalter
2. Januar 2019 um 19:33
Brot Rezept copieren,
Lieber Lutz,
leider gibt es viele Branchen wo es weder Urheber nocht ‚Patent‘ Schutz gibt… Hatte vor Jahren aehnliches Problem , ohne Erfolg … nur sollte faehrerweise die Quelle“ genannt . Gerade hab ich in einem anderen Brot forum ein Brot gesehen mit neuem schicken Namen (das kenne ich doch !!!). Okay die Zutaten (Mehl) sind veraendertw worden , aber das Grundrezept/ Idee ist in einem Buch veroeffentlich worden… also Ideen Klau…. wie bei Kochrezepten Anregungen und was man draus macht. Du darfst stolz sein das man Dich kopiert und manchmal weiss man eben nicht woher die Quelle kamen.
Micha
1. Januar 2019 um 17:41
Hallo Lutz,
Wertschätzung, Respekt, Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit!
Viele kennen diese Wörter, wissen aber nichts damit anzufangen weil sie, wie der Großteil unserer Gesellschaft, mehr und mehr verrohen und es nicht als Tugenden und Stärke sondern als Schwäche empfinden.
Wertschätzung setzt Sensibilität und Selbstreflexion voraus und das Quäntchen „Weiterdenken“. Man braucht gar nicht viel davon, aber doch soviel das man sich selbst nicht als Nabel der Welt ansieht und andere wahrnimmt.
Was Dir und im Nachgang auch dem Bäcker passiert ist, ist m. E. typisch für die negative Entwicklung von Kultur und Geflogenheiten! Erschreckend!
Ich finde es wichtig dass solche Begebenheiten offen diskutiert werden, in der Hoffnung dass ein Umdenken stattfindet. Genau wie dein Ansporn Brot wieder zu einem handwerklich hochwertigen Lebensmittel zu machen, kann mit transparentem Umgang solcher Geschehnisse ebenfalls ein Stein ins Rollen gebracht werden!
Wichtig ist das sich jeder einfach auch mal an die eigene Nase packt…
Auf dass das Neue Jahr ein Gutes werde!
LG Micha
Sam Jones
1. Januar 2019 um 14:24
Ich kann, das was Lutz hier schreibt, nachvollziehen! Habe ich auch selber am eigenen Leib erlebt! Es ärgert einem, wenn das „Urheberrecht“ nicht beachtet wird. Ich finde, dass hier richtig reagiert wurde. Es geht wirklich nicht um die Person, sondern um die Sache und Anerkennung.
Wie sagt man? Ehre wem Ehre gebührt. Und wenn das Rezept von Dir, Lutz, ist, dann gehört Dir auch die „Ehre“ dafür!!! Punkt! 🙂
Petra
22. Dezember 2018 um 13:44
Hallo,
ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Video des Senders wieder online ist und nach der Werbung in einer Einblendung steht, dass das Rezept von „Selfmade-Bäcker“ Lutz Geißler stamme und man sich dafür bedanke. Mehr Infos zu ihm und seinen Rezepten gäbe es auf http://www.ploetzblog.de.
Aha, scheint für die jetzt also abgehakt zu sein.
Trotz allem noch eine besinnliche Weihnachtszeit Euch allen! 😉
Petra
Vera
21. Dezember 2018 um 22:22
Ach du meine Güte, was ist denn hier los!? Jetzt geht es aber mächtig ins Kleingedruckte. Diese Wellen schlagen mir zu hoch – ich lese lieber wieder Kommentare unter Rezepten…
Ulrich Fuisting
17. Dezember 2018 um 12:19
Hallo
Selber bin ich Teigtechnologe und zeige den Bäckern, wie man mit unserer Technik (Vorteiganlagen, Röst- und Kochanlagen, Silotechnik, Verwiegungen…) rationell erstklassige Backwaren herstellen kann. Ab einer gewissen Größe braucht es halt Technik um auch große Mengen rationell in höchster Qualität herstellen zu können.
Auch oute ich mich als Freund von Röst- und Kochstücken, Sauer- und Vorteigen und langen Teigführungen.
Herrn Geisler kann ich nur meinen allerhöchsten Respekt für seinen Blog zollen. Leider komme ich zu selten dazu diesen Blog hier zu lesen.
Hier lesen viele backende Betriebe mit. Viele werden durch die hier veröffentlichten Rezepturen inspiriert und die hier veröffentlichten Rezepturen werden den betrieblichen Gegebenheiten angepasst, soll heißen zum Beispiel werden gewisse Zutaten und Zugabemengen angepasst oder ausgetauscht, der Backprozess wird der vorhandenen Ofentechnik angepasst, die Form des Produktes wird angepasst oder was auch immer.
Dies geschieht jedoch im Verborgenen und daran ist auch nichts Verwerfliches zu finden. So lange Rezepte, auch die hier im Blog, als Grundlage für eine Inspiration dient ist für mich alles in Butter.
Was jetzt noch in diesem speziellen Fall noch im Dunkeln liegt ist der Fakt, wer denn nun genau das Rezepts eins zu eins übernommen hat. Keiner der Beteiligten äußert sich direkt zu diesem Punkt. Wenn es der Sender war war es sehr unprofessionell, nicht die Quelle zu nennen. Wenn der Bäckermeister und Brot-Sommelier diese Rezept eins zu eins kopiert hat, was ich für sehr schade erachten würde, dann hat das Ganze noch ein ganz anderes Geschmäckle. Inhalte komplett übernehmen ohne Quellenangabe und damit seine Arbeit zu schmücken hat in Bayern gewisse Tradition, siehe zu Guttenberg. Weder Sender noch Bäcker sagen nun, wer diesen „Vorfall“ zu verantworten hat. SCHADE!
Torsten
18. Dezember 2018 um 22:29
Mittlerweile sind neue Aspekte in die von Lutz angestoßene Diskussion eingebracht worden. Insbesondere der Sichtweise meines direkten „Vorredners“ kann ich einiges abgewinnen, zielt auch er auf den enormen Mehrwert der durch Lutz im besten positiven Sinne „angezettelten“ so kulinarisch einprägsamen und für alle (das Bäckerhandwerk, die Verbraucher und die unzähligen und immer zahlreicher werdenden BrotbäckerInnen) vereinten Brotpuristen (an dieser Stelle sei auf die unter diesem Namen so erfolgreich agierenden Bäckern aus Speyer ausdrücklich hingewiesen!!) so wichtigen friedlichen „Brotrevolution“ ab. Da mag man dem „Abschreiber“ fast hinterherrufen wollen, er solle sich gerne weiterhin aus dem Fundus des genialen Bäckers bedienen, aber immer schön eng am Rezept orientiert arbeitend und Bitteschön ganz ohne Zusatzstoffe dem so entstandenen Gebäck zum Wohle des Bäckerhandwerks und aller Konsumenten zum Durchbruch verhelfen! Großzügig wäre das und ohne Eitelkeit – eines großen Bäckers würdig! Wer hiermit gemeint ist?
Tom
16. Dezember 2018 um 12:39
Hallo Lutz,
auch wenn es nicht schön ist, wenn Dein Rezept ohne Nennung des Urhebers kopiert und weiter verbreitet wird, so ist die Rechtslage dazu völlig klar: Kochrezepte unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz. Jeder darf das Rezept von Coca Cola nachbrauen, er muss es halt erst mal finden.
Ich würde an Deiner Stelle diese Sache deshalb nicht all zu hoch hängen. Es wirft auch ein etwas schräges Licht auf Dich, wenn Du Dich in die Sache zu sehr hineinsteigerst. Vielleicht wäre es besser, wenn Du den Sender dazu bringen könntest, Dir als Entschuldigung eine Sendung zu widmen.
Herzliche Grüße
Tom Berger
Edgar donAceto Essig
14. Dezember 2018 um 19:53
Ich habe als KochbuchAutor gelernt, dass Rezepte im Urheberrecht behandelt werden wie „Gebrauchsanweisungen“ … und die sind NICHT zu schützen. Es kann sich also nur um einen „Verstoß“ handeln, wenn das Rezept aus einem „geschützten Werk“ (z. B. Buch) verwendet wurde, ohne Quellenangabe. Ob ein Blog darunter fällt, bzw. schützenswert nach Urheberrecht ist, kann nicht sagen, denke aber Nein, außer er kann durch einen entsprechenden Hinweis geschützt werden …
Lutz
15. Dezember 2018 um 13:26
Die Auffassung als Gebrauchsanweisung ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz, zumindest für die Mehrzahl der Rezepte hier im Blog, in denen schon allein in der theoretischen Herangehensweise an die Entwicklung, im Stil und in den Mengenverhältnissen sowie in der Kombination von Verfahren eine im rechtlichen Sinne schöpferische Qualität liegt, aber das kann im Einzelfall nur ein Richter klären.
Stefanie
14. Dezember 2018 um 19:25
Das dich die Geschichte sehr ärgert, kann ich gut verstehen. Gerade das zögerliche Verhalten des Senders ist so nicht in Ordnung. Das der Bäcker hier Stellung genommen hat, zeigt hingegen Haltung und Mut.
Grundsätzlich finde ich das richtige Verlinken von Rezepten / angeben von Quellen ausgesprochen wichtig. Auch wenn ich ein Rezept seltenst genau wie angegeben backe, so nenne ich meine Quellen. Und ich ärgere mich sehr, wenn ich meine Rezepte irgendwo entdecke, ohne das die Quelle genannt wird. Ich finde, Verlinken ist die Seele der Bloggerei und es ist auch eine Würdigung der Arbeit der Rezeptautoren.
Das man manchmal ein Rezept ohne Quelle bekommt, es nachbäckt und veröffentlicht, kann allerdings trotzdem vorkommen. Letztlich ist dir genau das Gleiche im März mit meinem Poschweck-Rezept passiert. Da hat dich nur ein Leser darauf aufmerksam gemacht, bevor ich das machen konnte 🙂 Und auch du hast einige Tage gebraucht, bist du darauf reagiert und den Beitrag entsprechend angepasst hast.
Lutz
15. Dezember 2018 um 13:22
Danke Stefanie. Ein Detail war damals aber doch a der und darauf kam es mir in der Diskussion hier an: ich habe die Quelle angegeben, auch wenn es nicht die Erstquelle war. Der Bäcker hat keine Quelle angegeben, obwohl er das Rezept von einem Kollegen übernommen hatte. So entsteht der Eindruck, dass es seine Eigenkreation ist.
Stefanie
16. Dezember 2018 um 15:28
Ich fürchte, viele Leser / Fernsehzuschauer betrachten ein Rezept grundsätzlich als das Rezept von demjenigen, auf dessen Blog / in dessen Sendung sie es gesehen haben. Das fällt mir immer wieder auf, wenn ich mir angucke, wie oft bei dir oder mir sich jemand für „unser“ tolles Rezept bedankt, obwohl im Text die Rezeptquelle genannt ist. Diese Leserwahrnehmung ändert allerdings nicht an unserer (moralischen) Verpflichtung, die Quellen zu verlinken bzw. zu nennen. Da wir beide einen naturwissenschaftlichen Hintergrund haben, ist das wohl eh zweite Natur von uns. Mein Gerechtigkeitssinn mahnt allerdings, dass wir von „der Bäcker“ nicht mehr erwarten dürfen als von uns selbst. Du mahnst an, dass er bei weitergereichten, handschriftlichen Rezepten in jedem Fall die Erstquelle recherchieren hätte müssen. Das habe ich bei den handschriftlichen Rezepten, die ich in diesem Jahr bekommen und stark umgebaut habe, nicht gemacht. Und du beim Poschweck auch nicht. Ein Verweis, dass es an uns weitergeben wurde, muss dann reichen. Das heißt, wenn wir mit gleichem Maß messen, hätte es in der Sendung reichen müssen, dass „der Bäcker“ darauf hinweist, dass das Rezept an ihn weitergeben wurde.
Ansonsten ist die Rechtslage in meinen Augen eindeutig, und zwar, dass Rezepte nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das da das eigene Rechtsempfinden von der Rechtslage abweicht, kann immer mal vorkommen, ändert aber trotzdem nicht das Recht.
Grundsätzlich bleibt nur, das Bewusstsein um die Wichtigkeit der Quellentransparenz bei Bloggern wie bei Journalisten zu schärfen. Die Diskussion darüber muss und wird auch immer mal wieder geführt (z.B. bei Grain de Sel, Milchmädchen, Das Mädel vom Land, Esskultur.at …). Ich denke, wir „Alt-Blogger“ sehen dabei vieles auch noch mal differenzierter. Wenn ich mir angucke, wie viele Blogs inzwischen vollständig auf Blogrolls und Verlinkungen (vom der Quellennennung mal ganz zu schweigen) verzichten, trauere ich der „guten alten Zeit“ nach, als Lieblingsadressen noch geteilt wurden. Heute habe ich den Eindruck, ist jeder Blogger ein Einzelkämpfer. Das ist mehr als Schade!.
Lutz
16. Dezember 2018 um 18:08
Den Eindruck habe ich auch. Ein Grund, warum ich mich aus dieser „Social media-Welt“ immer mehr zurückziehe. Ich fühle mich extrem alt angesichts der recht aggressiven und profilierenden neuen Bloggergeneration. Siehe auch mein Kommentar dazu im letzten Newsletter…
Liebe Grüße
Lutz
Ben
17. Dezember 2018 um 19:27
@Stefanie: Ich bin glaube ich keiner deiner gedachten „Alt-Blogger“, besitze dennoch einen Blogroll und verlinke stets fröhlich vor mich hin ;0)
Ich bin es auch meinem eigenen Ehrgefühl und Gewissen schuldig, meine Inspirationen offen zu legen…und versorge meine Leser*Innen auch gerne mit Zusatzinformationen, die auf anderen Blogs zu finden sind.
Ein „Frage der Ehre“ wenn man so will und ein ethisch-moralischer Fokus
Stefanie
18. Dezember 2018 um 21:12
@Ben: Ich weiß, dass es positive Ausnahmen gibt und das du da in jedem Fall dazugehörst 🙂 ! Darum stehst du – im Gegensatz zu vielen anderen „neuen“ Brotblogs auch in meinem Blogroll – da nehme ich nämlich nur noch diejenigen auf, die selbst auch einen Blogroll haben. Ob mein Blog in dem Blogroll steht oder nicht, ist mir egal, wichtig ist mir nur, dass andere Blogs verlinkt werden. Aber – und ich fühle wirklich uralt, wenn ich das schreibe – Lutz und ich haben noch eine Blog-Welt erlebt, in der das Miteinander ganz anders gelebt wurde. Und das hat sich – auch mit der Kommerzialisierung – doch sehr geändert.
@Lutz: Aus den sozialen Medien hielt und halte ich mich weiterhin weitgehend heraus. Ich bündele weiterhin meine Kräfte und Ideen im Blog – das hat aber viele Gründe, von Zeitgründen bis zum Datenschutz.
Eva
14. Dezember 2018 um 11:58
Erst einmal an „der Bäcker“: Ich finde es sehr gut, dass Sie sich hier äußern und entschuldigen. Ich denke, damit sollte es Ihnen gegenüber sein Bewenden haben. Tolle Reaktion Ihrerseits!
An Lutz: Dass Dein Rezept ohne Quellenangabe veröffentlicht wurde, ist wirklich ärgerlich, aber Du solltest es tatsächlich auch als ein Kompliment für Deine hervorragenden Anleitungen verstehen. Offensichtlich hat das Brot den Profibäckern geschmeckt.
Zum Urheberrecht allgemein: Es ist nicht immer ganz einfach zu unterscheiden, wo die geistige Leistung des einen endet und die eigene geistige Leistung beginnt. Ab wann ist ein Rezept meins? Wenn ich nur eine Zutat austausche oder eine hinzufüge, reicht das vermutlich nicht um ein eigenes Urheberrecht zu begründen. Aber wie ist es, wenn ich ein Rezept oder ein Strickmuster (stricken ist ein anderes Hobby von mir) nur zur Grundlage einer eigenen Entwicklung heranziehe und etwas weitgehend Neues daraus entsteht? Ein Sauerteigbrot ist nun mal ein Sauerteigbrot, rechte Maschen sind rechte Maschen, Brötchen sind Brötchen und Socken sind Socken. Hier besteht (zumindest bei mir) eine gewisse Unsicherheit, ab wann ich eine Anleitung als mein eigenes Werk betrachten darf.
Da sollte vielleicht auch der Gesetzestext etwas mehr Orientierung bieten.
Ich finde es jedenfalls super, dass Lutz aktiv geworden ist und sich entsprechend gegen die unautorisierte Veröffentlichung seines Rezeptes gewehrt hat, vielleicht entsteht daraus ja etwas Gutes.
Nina
14. Dezember 2018 um 08:54
Lieber Lutz!
Ich bin feuriger Fan deiner Geschichte, deines Blogs und deiner Bücher. Deine Tipps und Anregungen haben mich in den letzten Jahren ein ganzes Stück weitergebracht. Ich bin seit rund 10 Jahren dem Brotbacken verfallen und habe jetzt neben meiner eigentlichen Lehrtätigkeit als Wirtschaftspädagogin es gewagt auch als Seminar-Bäckerin bei uns in Niederösterreich tätig zu werden. Ich habe dazu auch eine Website http://www.ninabackts.at und einen Blog gegründet und just gestern ein Rezpet von dir nachgebacken (in der Aufarbeitung aus Zeitgründen abgewandelt) und hochgeladen – mit Link zu deinem Blog.
Ist das für dich ausreichend? Ansonsten nehme ich das Rezept wieder vom Blog …
Ich hoffe dich einmal persönlich bei einem Seminar kennenzulernen … Deutschland war familientechnisch noch nicht machbar, ebenso wenig die mehrtägigen Almkurse … aber die Kinder wachsen und du machst das bestimmt noch lange, so die große Hoffnung 🙂
Bitte lass mich wissen, ob das Rezept vom Blog runter soll ..
Danke!
Alles Liebe! Du bist mein Idol :-)))
Nina
Lutz
14. Dezember 2018 um 10:09
Hallo Nina,
das ist völlig ausreichend. Mir ist wichtig, dass die Quellen angegeben werden, einfach damit es transparent ist und nachvollziehbar. Ich komme aus der Wissenschaft. Dort ist das Teil guten wissenschaftlichen Arbeitens und ich finde, das sollte auch bei Rezepten gelten.
Viele Grüße
Lutz
Frank Schneider
13. Dezember 2018 um 23:31
Hallo lieber Lutz,
rechtlich stehe ich auf Deiner Seite.
Ich glaube auch das eine grössere gesellschaftliche Diskussion darüber sehr sinnvoll wäre.
Selbst Microsoft versucht eine weltweite Diskussion über ihre Gesichtserkennungssoftware anzustossen begründet mit der Angst die Software könnte von „falschen“ Leuten benutzt werden.
Aber zurück zu Deinen Rezepten.
Endlich bekommen Deine Weihnachtsbrotkreationen mal etwas mehr Aufmerksamkeit.
Gerade das Pulsnitzer Malzbrot (Apfel, Buttermilch, Sossenpfefferkuchen-ich erhöhe diese Anteile stark )
„leidet“ unter viel zu wenig Aufmerksamkeit.->0 Kommentare.
Ich habe bei keinem anderen bekannten Hobbybäcker derartig gute Ideen gefunden.
Ich backe es jedes Jahr. Und es gibt es nur vom 24. bis 26.12.
Es ist als hättest Du unseren Erzgebirgischen Räuchermann ein 2. mal erfunden – so gut passt es zu Weihnachten.
Lieber Lutz mach einfach weiter so.
Liebe Grüsse
Frank
Maria
13. Dezember 2018 um 17:31
Hallo,
mir erschließt sich nicht, was der Fernsehsender damit zu tun hat? Der Bäcker hat das Rezept in Umlauf gebracht. Er ist in dem Moment der „Moderator“. Um welchen Sender handelt es sich eigentlich?
Mainfranken TV kenne ich gar nicht… bei mir zeigt es lediglich Main TV oder TV Mainfranken an. Ist Mainfranken TV nochmal ein regionaler Sender? Würde mich freuen…
@Rezeptersteller: ärgern Sie sich nicht zu sehr. Das kostet Nerven und die kann man theoretisch schon wieder in neue Rezepte stecken. Der Bäcker und der Sender haben sich doch bei Ihnen entschuldigt oder? Dann ist es doch jetzt gut. Ich denke der Sender wird nichts veröffentlichen. Rein schon um den Moderator zu schützen. Wie man hier bei Ihnen lesen kann, wurde er wohl massiv privat und geschäftlich angegangen. Wenn der Sender nun eine öffentliche Stellungnahme gibt – ist dies ja wieder ein Hinweis auf den Bäcker.
Torsten
12. Dezember 2018 um 22:29
Hallo Lutz,
erst einmal meinen Respekt für Dein Entgegenkommen, den „Verursacher“ in die Anonymität zu entlassen. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Rezepte und Zutatenlisten – sofern sie dem Autor ganz individuell zugeschrieben werden können – auch dessen „geistiges“ Eigentum darstellen und daher nur dieser darüber zu entscheiden hat, ob und wie diese zu verwenden sind. Unter der individuellen Zuschreibung verstehe ich das besondere personenbezogene Merkmal, dass den Rückschluss auf den Autor der Rezeptur eindeutig zulässt. Die Schwierigkeit wird letztlich darin bestehen, dieses personenbezogene Merkmal – man könnte es als Alleinstellungsmerkmal definieren – herauszuarbeiten und damit Missverständnissen vorzubeugen. Je allgemeiner eine Rezeptur gehalten ist, desto schwieriger wird dieser Nachweis zu führen sein. Beispiel: Die Rezeptur zur Herstellung eines Roggenmischbrotes (70/30) wird schwerlich ohne das Hinzufügen einer besonderen Zutat oder eines Herstellungsmerkmales für denjenigen, der es als sein geistiges Eigentum beanspruchen möchte, nachvollziehbar darzustellen sein. Erst durch eine von von der in diesem Fall üblichen Herstellung abweichende Rezeptur oder eines abweichenden Herstellungsprozesses wird das allgemeine Rezept zu „seinem“ Rezept“,, es verliert also den allgemeinen Charakter. Zu Verdeutlichung vielleicht noch eine ganz aktuelle Fallbeschreibung aus meine heimischen Backstube. Ich habe heute Nachmittag auf der Grundlage des Rezeptes von Günther Weber dessen Bauernbrot gebacken. Den Sauerteig habe ich gestern statt wie im Rezept vorgegeben nicht mit Roggenmehl 1150 sondern mit Roggenvollkornmehl angesetzt. Der Hauptteig heute wurde dann ebenfalls unter Abweichung von der Rezeptur Günther Webers nur mir Weizenmehl 812 bereitet (er verwendet einen Teil Weizenmehl 550).
Dürfte ich das so hergestellte Brot als „mein“ Bauernbrot in den Umlauf bringen? Oder wäre der Hinweis, dass das Ursprungsrezept aus der Feder von Günther Weber stammt, in jedem Fall anzugeben?
LG Torsten
Lutz
12. Dezember 2018 um 23:24
Letzteres würde ich sagen.
NINO
13. Dezember 2018 um 18:38
Im wissenschaftlichen Kontext schreibt man „in Anlehnung an XXX“
So würde ich das bei dem Rezept auch machen. 😉
Andreas
12. Dezember 2018 um 16:29
Tolles Rezept übrigens! Bin ich jetzt erst drauf aufmerksam geworden und nehme es sofort auf meine Backliste.
LG, Andreas
Markus Pirchner
12. Dezember 2018 um 10:30
Wie Conny schon richtig schreibt, wäre eine reine Zutatenliste mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich schützbar; eine Anleitung (im Wortlaut) als Sprachwerk eventuell schon.
Für die Situation in DE ist vielleicht folgender Link hilfreich: https://www.urheberrecht.de/rezepte/
LG
Markus (kein Jurist)
peg01
11. Dezember 2018 um 18:43
Hallo Lutz!
Ich hoffe, dass der Bäcker und Mainfranken TV in Zukunft intensiver recherchieren.
Das ein Plagiatist und seine Familie persönlich von Usern angegriffen werden ist ebenso rechtswidrig, wie der Diebstahl von Geistigem Eigentum. Die lapidare Entschuldigung setzt die Verwendung deiner Rezeptur jedoch nicht außer Kraft.
Conny
11. Dezember 2018 um 13:00
Dieser Sachverhalt ist natürlich überaus empörend. Soweit ich informiert bin (ich bin aber kein Jurist), sind Zutatenlisten vom Urheberrecht aber ausgenommen (zumindest in Österreich). Erst, wenn das gesamte Rezept (also auch die Zubereitung) im genauen Wortlaut übernommen wird, gilt es als Urheberrechtsverletzung. Daher fürchte ich, könnten rechtliche Schritte vielleicht nach hinten losgehen. Aber ich bin wie gesagt kein Jurist – vielleicht ist hier einer unter uns und kann Licht ins Dunkel bringen?
Peter
11. Dezember 2018 um 10:36
Ich sehe die Angelegenheit suptiler.
J.S.Bach hat dazu folgendes gesagt:“ Man darf auch die Kompositionen Anderer übernehmen.
Aber man muss dann mit Zinsen zurückzahlen!“ Also die Komposition muss besser werden.
Wer die Orgelkonzerte von Bach nach Vivaldis Violinkonzerten vergleicht kann es bewundernd nachempfinden.
Sowohl die Violinkonzerte als auch die Orgelkonzerte.
Natürlich wurde der Zusatz „nach Vivaldi“ vermerkt.
Der Bäcker ist folglich nur ein Plagiatist und dazu noch kein erfolgreicher..
Selbst Minister der Bundesrepublik sind unter den Plagiatoren(innen) und kommen auch heute noch zu Lohn und Ehren.
Wehret den Anfängen und informiert umgehend den Autor.
R. Münchhoff
10. Dezember 2018 um 23:45
Das Video ist zumindest weg.
ReginaE
10. Dezember 2018 um 22:48
Irgendwann wird jeder „beklaut“, ob es das Urheberrecht ist oder reale Dinge wie Bilder auf Ausstellungen (was mir passierte). Man ist darüber immer zu Recht empört, da sich jemand an geistigem oder sachlichem Eigentum vergreift und daraus Gewinn schöpft.
So wie ich das sehe, geht es nicht um Inhalte, es geht um Zeit für eine Entwicklung und es geht darum, dass aus einem Ergebnis heraus für andere, die sich weder Mühe noch Zeit nahmen, Geld geflossen ist. DAS genau ist wohl der Knackpunkt der Sache. Man kann es als Banalität abtun, doch ein professionell arbeitende Person im öffentlichen Raum sollte wissen aufgrund welcher Unterlagen sie arbeitet. Und eine Wertschöpfung als solche aufgrund von Datenklau ist rechtlich belangbar. Da dies offensichtlich gemacht wurde, ist dies ausgleichspflichtig.
Ein paar gesülzte Worte sind dafür keine Basis.
Torsten
10. Dezember 2018 um 22:10
Ich bin mal so frei zum Fall „Rezeptklau“ den ein oder anderen Gedanken beizusteuern. Rein rechtlich betrachtet ist der Sachverhalt wohl so eindeutig einzuordnen, dass er einer juristischen Behandlung – sprich dem Rechtsweg – zugeführt werden kann. In eben einem solchen Verfahren wird dann zu klären sein, inwiefern das verwandte Rezept dem des Beschwerdeführers (in einem Verfahren also dem Kläger – sprich Lutz Geißler -) zugerechnet werden kann und sich folgerichtig ein urheberrechtlicher Anspruch – welcher geltend gemacht werden könnte – hieraus ableiten ließe. Auch ohne ein ausgeprägtes juristisches Verständnis wird schon an dieser Stelle deutlich, wie kompliziert sich dieser Sachverhalt im Detail darzustellen vermag und am Ende das Ganze mit den wunderbaren Erfahrungen des Brotbackens und des Genusses der hierdurch in so unvergleichlicher Art und Weise erstellten Backwaren, ganz und gar nichts gemein hat.
Deshalb würde ich dazu raten, nachdem ich an die Adresse des Abschreibers einen unmissverständlichen Hinweis auf die (rechtlichen) Folgen im Wiederholungsfalle aufmerksam gemacht hätte, sich dem zu widmen, um was dich zugegebener Maßen – lieber Lutz – so viele Menschen beneiden und was sich auch nicht kopieren lässt: Lust zu machen, Brot zu backen und damit Inspiration zu sein!
Lutz
10. Dezember 2018 um 22:24
Letzteres habe ich vor. Den Rechtsweg möchte ich nicht ausschöpfen, auch wenn Rezepturen betreffend mal ein Präzedenzfall nötig wäre (den es meines bescheidenen Rechtswissens nach nicht gibt). Die Kopie meines Rezeptes war hier so eindeutig, dass ich nach gescheiterter Kontaktaufnahme an die Öffentlichkeit gehen musste, um für diese allgemeine „Bedien-dich-Mentalität“ eine gewisse Sensibilität und Diskussion zu schaffen. Es ist nicht das erste Mal, dass zu kommerziellen Zwecken Rezepte aus dem Blog genutzt werden, ohne nur die Spur eines Hinweises auf die Quelle zu geben. Das mag rechtlich bewertet sein, wie es will, es gehört sich meiner Ansicht nach moralisch nicht.
Was sich aber auch nicht gehört ist, den Bäcker persönlich anzugreifen. In der Sache ist ein Diskurs nötig, aber bitte ohne persönliche Angriffe auf den Bäcker (bezieht sich nicht auf dich Torsten, sondern auf Vorfälle auf den Seiten des Bäckers).
Der Bäcker
10. Dezember 2018 um 21:19
Lieber Lutz Geisler, liebe Leser und Kommentatoren. Dankeschön das Ihr mich auf diese Sache hingewiesen habt. Ich habe den ganzen Sachverhalt geprüft und muss leider sagen, das Rezept vom Weihnachtsbrot ist tatsächlich von Lutz und seinem Plötzblog. Ich bedauere diesen Fehler sehr und möchte mich gleich zu Beginn in aller Form für dieses Missverständnis entschuldigen. Bei den Vorbereitungen auf meine Sendung, greife ich unter anderem auch auf ein großes Netzwerk von Freunden und Kollegen zurück. Untereinander tauschen wir Rezepte und geben uns Tipps und Erfahrungsberichte zu den Backwaren weiter. Das Rezept zum Weihnachtsbrot hatte ich im guten Glauben von einem Kollegen erhalten. Leider konnte ich bei dem Rezept keinerlei Herkunftsnachweis sehen oder eine andere Herkunft herausfinden. Das Rezept ist scheinbar von Hand zu Hand gegangen (was auch für die hohe Qualität des Brotes spricht) und ist auf diesem Weg bei mir aufgeschlagen. Für diesen Irrtum möchte ich mich nochmals entschuldigen. Es war nie meine Absicht das gedankliche Gut von Herrn Geisler oder jemand anderem ohne seine Einwilligung zu kopieren, entwenden oder ähnliches. Leider wurde ich auch nicht vom Plötzblog in dieser Sache angeschrieben um schnellstmöglich die nötigen Schritte einleiten zu können. Natürlich werde ich gleich morgen früh alles Nötige veranlassen. Ich respektiere sehr, was Herr Geisler für die Branche tut und finde spitze was sich in der Welt der Hobbybäcker in den letzten Jahren entwickelt hat. Auf diesem Wege steigt wieder der Respekt für die schönste Tätigkeit der Welt, nämlich das Backen. Lieber Lutz Geisler, bitte nimm in dieser Sache schnellst möglich mit mir Kontakt auf. Ich würde mich gerne am Telefon direkt bei dir entschuldigen und besprechen, wann wir dieses Missverständnis bei einem Bierchen aus der Welt schaffen können. Liebe Grüße Der Bäcker
Lutz
10. Dezember 2018 um 22:18
Ich habe, wie oben beschrieben, Kontakt mit dem verantwortlichen Sender aufgenommen und keine Reaktion erhalten. Dennoch vielen Dank für deine Entschuldigung. Dieser Vorfall sollte vielleicht eine Mahnung auch an andere Bäcker und Brotfreunde sein, nicht einfach ungefragt Rezepte zu übernehmen, sondern die Quelle ausfindig zu machen. Immerhin steckt in jeder Rezeptur ungemein viel geistige Arbeit, die es zu würdigen gilt. Das weißt du ja selbst am besten.
Tom Berger
16. Dezember 2018 um 12:58
Hallo Lutz,
Kochrezepte unterliegen genau so wenig dem Urheberrechtsschutz wie Computeralgorithmen oder auch nur Ideen. Und das ist auch gut so.
Das gilt auch für Rezepte mit genauen Mengenangaben, und auf den Aufwand und die „Schöpfungshöhe“ kommt es dabei in keiner Weise an. Und auch das ist gut so.
Das ist schon deshalb sinnvoll, weil Kochrezepte auf vielfältige Weise weiter gegeben werden. Wer könnte bei jedem einzelnen Rezept, das er kocht, denn prüfen, ob es das schon gibt, und wer das erfunden hat? Ein gewerblicher Koch oder Bäcker stünde dann immer mit einem Bein im Gefängnis, denn selbst bei von ihm selb st entwickelten Gerichten könnte er niemals sicher sein, ob das nicht schon jemand vor ihm entwickelt hat und das Urheberrecht dann beim Erstentwickler liegt?
Nein, das Urheberrecht ist schon ganz gut so, wie es ist. Und dazu gehört eben auch, dass Koch- und Backrezepte nicht seinem Schutz unterliegen.
Liebe Grüße
Tom Berger
Lutz
16. Dezember 2018 um 18:03
Deiner Argumentation folgend stünde dann auch jeder Musiker mit einem Bein im Gefängnis, weil immer die Wahrscheinlichkeit bestünde, dass ein anderer schonmal das gleiche Stück auf die Welt gebracht hätte. Es ist außerdem sehr unwahrscheinlich, dass ein Bäcker das identische Rezept entwickelt, dass ein anderer schon erdacht hat.
Tom Berger
16. Dezember 2018 um 23:25
Hallo Lutz,
nein, der Vergleich mit Musik greift nicht, genau so wenig wie der mit irgend einer anderen Kunst. Im Übrigen lebt natürlich auch Musik vom Kopieren. Aber wie schmal der Grat ist, erfahren Musiker immer wieder. Hier beispielsweise: https://netzpolitik.org/2016/zeitenwende-im-urheberrecht-verfassungsgericht-erlaubt-sampling/. Ähnliches gilt für Kollagen von Bildern.
Dass ein Bäcker ein gleiches Rezept entwickelt wie ein schon vorhandenes, ist durchaus wahrscheinlich. Es gibt nicht sehr viele Zutaten, die in Frage kommen, und die Teigausbeute läuft auch in einem shcmalen Grat. Die Parameter beim Entwurf von Brotrezepten sind doch recht überschaubar.
Auch Deine Meinung, dass durch die genauen Mengenangaben eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht würde, die dann zum Schutz durch das UrhG führen würde, kann ich in keiner Weise teilen. Es geht beim Versagen des Schutzrechts für Rezepte, Algorithmen usw nämlich in absolut keiner Weise um Schöpfungshöhe. Niemand bezweifelt, dass Du ein außergewöhnlich kunstreicher Bäcker und Entwickler von Rezepten bist, und niemand bezweifelt die Schöpfungshöhe. Es geht eben nur darum, dass auch noch so kunstvolle Anleitungen nicht dem UrhG unterliegen. Dieses schützt immer nur Werke, die eventuell durch Befolgen von Anleitungen geschaffen werden. Geschützt wäre also allenfalls das einzelne Stück Brot, das Du gerne zum Kunstwerk erheben darfst. Das genießt beim Brot aber schon ausreichend Schutz durch die Eigentumsrechte, die es für dem UrhG unterliegende Werke nicht gibt.
Nimm’s sportlich, und zerstöre Dein Werk nicht dadurch, dass Du Dich kleinlich an vermeintliche Rechte klammerst, die Du hier nicht haben kannst.
Liebe Grüße
Tom Berger
Lutz
27. Dezember 2018 um 12:10
Hallo Tom,
es ist extrem unwahrscheinlich, dass zwei Bäcker unabhängig voneinander zwei identische Rezepte entwickeln, weil es gerade nicht nur um wenige Zutaten oder die Teigausbeute geht, sondern mehr als zwei Hände voll Parameter, die man dem Rezept mit auf den Weg geben kann, damit es genau dieses Brot wird. Und da ich auch in der Musik zu Hause bin, kann ich mir schon erlauben, den Vergleich zu eben dieser oder einer anderen Kunst zu ziehen. Von außen betrachtet sind Rezepte einfach nur dahin geschriebene Zahlen und Buchstaben. Im Detail besehen, kann ich (nicht aus dem geltenenden Rechtsverständnis, aber aus der Logik heraus) keinen Grund erkennen, was ein durchdachtes und aus sich heraus eindeutig auf den Urheber rückführbares Rezept von einem anderen geistigen Werk unterscheiden sollte. Das erschließt sich mir nicht.
Und nochmal ganz klar: mir geht es nicht darum, meine Rezepte rechtlich unter Schutz zu stellen, sondern die Achtung und das Verständnis zu fördern, dass in Rezepten Arbeit steckt, die es vom „Verwender“ zu respektieren gilt, indem er mindestens die Quelle angibt.
Calle
17. Dezember 2018 um 09:05
Hallo Tom, ich möchte mal nachfragen: wie siehst Du denn dann den berühmten Sacher-Streit? Geht es da mehr um Namensrechte als um Rezepturen?
Ich selber denke, dass die Diskussion eher auf der ethischen Ebene geführt werden muss als auf der juristischen. Es ist einfach eine bodenlose redaktionelle Schlamperei. Dem zunehmenden Zeitdruck geschuldet. Ruppigkeit und Unhöflichkeit hat Lutz ja schon mal beklagt. Ich finde zu Recht Wer so großzügig mit seiner Arbeit umgeht, und gleichzeitig sorgfältig mit den eigenen Quellen, darf mehr Respekt erwarten. Gruß, Calle
Tom Berger
18. Dezember 2018 um 13:14
Hallo Calle,
ja, selbstverständlich geht es dabei ausschließlich um Namensrechte. Rezepte können nicht geschützt werden.
Ich lebe übrigens hauptsächlich von der Verwertung meiner Urheberrechte als Autor von Computerprogrammen. Da sind die Algorithmen ebenfalls nicht schutzfähig. Und das ist auch gut so, denn wenn diese geschützt werden könnten, dann gäbe es keine Informatik.
Und natürlich sollte jemand, der Rezepte weiter gibt, wenisgtens sagen, dass das nicht seine eigenen sind. Aber es ist unmöglich, den ersten Entwickler zu recherchieren, so dass das eher die Höflichkeit gebietet, sich nicht mit fremden Federn zu schmücken. Der Originalautor eines Rezepts wird in den allermeisten Fällen wohl ungenannt bleiben. Wir kennen ja auch nicht den Namen des Erfikders des Sauerteigbrots.
Gruß, Tom
Lutz
27. Dezember 2018 um 12:30
Das liegt aber in erster Linie daran, dass es „das Sauerteigbrot“ nicht gibt. 😉
Heidi, die II.
19. Dezember 2018 um 13:38
Lutz, hast Du schon mal die Zeile gehört:
„Scrumbled Eggs – how my Baby love your legs?“
Guck mal unter „Yesterday“ (Paul McCarthney)
Diese Zeile war Hilfstext zur Komposition, welche nach eigenem Bekunden McCarthney selbst „irgendwie“ bekannt vorkam.
Der endgültige Text entstand erst später.
Hier kam es immer mal wieder zu Plagiatsvorwürfen der Melodie wegen, weil es diesem und jenen ähnelt.
Interessant daran ist, dass man sich hier in der Urteilsfindung (UhG) der Kochrezepte bediente: es ist wie „Eintopf“ (Zusammengekochtes/ Sud im Orig.) aus „allen möglichen“ Liebesliedern, wobei McCarthney dabei eher Rührei im Sinn hatte.
Heißt in der Musik und Rezepten (und anderswo): es muss tatsächlich etwas Einmaliges, noch nie zuvor Dagewesenes sein, damit es das UhSG das überhaupt schützen kann. Das Problem ist, dass man beweisen können muss, dass es am Ende nicht doch eher der „Eintopf“, bzw. das „Rührei“ der Geschichte ist und daran hängt es, dass Rezepte eben nicht dem UhSG unterliegen. Einmaligkeit dürfte in der Musik wesentlich häufiger der Fall sein, als in der Lebensmittelbe- und -verarbeitung. Heißt für Dich: Du allein bist in der Beweispflicht, dass es vor Dir nichts Anderes je gegeben hat. Nicht der von Dir Verdächtigte. Das Gericht entscheidet, ob es unter Berücksichtigung gültiger Kriterien tatsächlich eine „Revolution in der Koch- und Backgeschichte“ ist. Kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, müsste backtechnisch aber eine tatsächliche Neuheit sein und da spielen „Kleinstmengen“ in der Grundrezeptur wohl eher keine Rolle – krumme Zahlen sind kein Alleinstellungsmerkmal. Sonstige Die Grundrezeptur kann man nachrechnen und landet dann bei einer Rezeptur von z.B. 70:30 oder jedem anderen möglichen Verhältnis zwischen 0-100% pro Getreidesorte. Das unterliegt Regeln und ist nicht neu. Andere Nachweise sind von Dir zu erbringen, nicht vom Beklagten. Kannst Du das nicht, ist Deine persönliche Meinung im juristischen Sinne irrelevant.
Solange das Rad nicht 2 x erfunden werden kann ist die Wahrscheinlichkeit… ???
Variationen finden täglich an jeder Kochstelle statt. (Oft Resultat aus Improvisation, ein Faktor, der zu berücksichtigen ist) Die Allermeisten schreiben nur nicht darüber und sind dennoch eigenständig kreativ.
Steht doch die Frage: wer oder was nötigt eine Privatperson zum bloggen? Bzw. was war zuerst da: der Blogger oder der Leser? Was ist Ursache, was Wirkung? Was war zuerst: Geheimnisverrat oder „unautorisierte“ Nutzung?
Was glaubst Du, wie, z.B. Brauereien ihre Biere schützen? Richtig: 100% Geheimhaltung per Schweigepflichtserklärung im Arbeitsvertrag.
Ich kenne keinen Hobbyblog in Sachen Bier (genauso gepflegtes Hobby, wie backen), der ausgerechnet von einem Braumeister ins Leben gerufen wurde. Der würde wohl nicht all zu lange beruflich Bier brauen. Ist, wie das Beispiel von der Cola. Den Nachbau kann Dir Nirgendwo Nichts und Niemand verbieten! Wenn man gut ist, wird es ähnlich, wenn man Glück hat, verrät jemand die Rezeptur. Das war es dann mit der Einmaligkeit.
Hier kannst Du getrost auch die Branche Autobau einordnen. Neues Modell, noch nie dagewesener Antrieb, generell neue Technologie und jeder weiß Bescheid??? Echt jetzt?
Du kennst Bäcker Süpkes „Schwarzen Hamster“ und weißt, dass das, was im Net zu finden ist, nicht wirklich das trifft, was Wolfgang verkauft und auch, woran das liegt. Was er daran tatsächlich schützen lassen könnte, wäre allein der Name als eingetragene Marke und ab da wirds dann haarig und teuer im Sinne UhSG, bezieht sich aber immer noch nicht auf die Rezeptur.
Lutz, Du stehst im Prinzip an einem Scheideweg, da sich auch bei Dir berufliche Interessen mit dem Hobby mischen. Man kann (besser: sollte ) im eigenen Interesse dann nicht mehr Alles und Jedes offenlegen, wenn man im Grunde Exclusivität im Beruf braucht.
Andernfalls hat man den „Eintopf“, bzw. McCarthney’s Rührei… um das mal sehr, sehr, sehr höflich zu umschreiben.
Diese Entscheidung kannst nur Du allein treffen. Die Bäckerbranche scheint mir sehr interessiert an Dir zu sein.
Lupo
11. Dezember 2018 um 01:55
Na, das nenne ich wenigsten mal Rückgrat! Kompliment!
Gruss
Lupo
Martin
10. Dezember 2018 um 19:04
Ich hab dem TV-Sender eben ne böse Mail geschickt! – Vielleicht mag noch jemand … 😉
Pascal
10. Dezember 2018 um 18:21
Das ist wie in der Kunst. Es gibt nun mal die Urheberschaft.
Und es ist eine Sauerei, zu glauben, dass der „kleene Brotbäcker“ ja nur Wasser und Mehl zusammengerührt hat und man es deshalb einfach verwenden kann.
Hoffe, du schaffst es!
Elmar
10. Dezember 2018 um 17:13
Hallo Lutz,
gibt es eine schönere Bestätigung seiner Arbeit, wenn schon die Zunft bei einem klaut?
Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
Elmar
Melitta Strobl
10. Dezember 2018 um 16:54
Ja, das ist ärgerlich, aber weit verbreitet. Egal ob es sich wie hier um dein Rezept handelt oder ob ein Gemälde kopiert wird (wie mir geschehen), die Respektlosigkeit der Leute die so etwas tun nimmt immer mehr zu. Du kannst versuchen dein Recht zu bekommen, aber es reicht schon das es Jett bekannt ist!!
Heinz Keuper
10. Dezember 2018 um 16:54
Was würde der Fernsehsender wohl im umgekehrten Fall machen?
Richtig: klagen. Wahrscheinlich ist das das einzige Vorgehen, das verstanden wird. Da auf die Fristsetzung nicht reagiert wurde, bleibt eigentlich kein anderer Weg.
Gitta
4. Januar 2019 um 14:29
Hallo Lutz,
leider gibt es viele Menschen, die der Auffassung sind, dass alles, was auf Webseiten publiziert wird, nach Gusto kopiert und verwendet werden darf – egal ob privat oder kommerziell.
Auf den Gedanken, mal bei Autor nachzufragen, kommt kaum jemand. Ich betreibe seit vielen Jahren selbst eine Website und habe auch einige Bücher veröffentlich – kenne also das Problem aus eigener Erfahung.
Auch einige meiner Rezepte (Kosmetikbereich) wurden geklaut und in anderen Bücher veröffentlicht – natürlich ohne Quellenangabe.
Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man eigene Rezepte entwickelt. Daher stammen alle meine Brotrezepte aus meiner eigenen Feder (die ich aber nicht veröffentlichen werde, weil Brot backen für mich nur ein untergeordnetes Hobby ist)
Auch bin der Meinung, dass bereits eine Zutatenliste unter das Urheberrecht fällt (fallen sollte). Den Grund sehe ich darin, dass ein versierter Hobbybäcker oder -koch oder (wie in meinem Fall) eine versierte Kosmetikrührerin daraus durchaus ein komplettes Rezept schreiben kann.
Ich begrüße es daher sehr, dass du diese Thematik öffentlich angesprochen hast. Vielleicht macht sich der Eine oder Andere mal ein paar Gedanken dazu.