Kleingebäck

Unter Kleingebäcken werden Backwaren mit einem Maximalgewicht von 250 g verstanden (z.B. Brötchen). 

Vorgaben für minimale Größen nach Volumen oder Gewicht bestehen nicht. Unterschiede zum Brot ergeben sich nicht durch die Zusammensetzung (Zutaten), sondern durch Größe, Form und Gewicht.

Passende FAQ

Zu diesem Thema habe ich eine FAQ geschrieben, in der ich weitere Informationen und konkrete Anwendungs-Tipps gebe:

Passende Podcast-Folgen

Zu diesem Thema habe ich in meinem „Plötzlich Bäcker!“-Podcast viele Leser-Fragen ausführlich beantwortet:

25. August 2021
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Quellen

Publikation „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeBrot.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Abgerufen am: 13. September 2024, 4:21 Uhr · © 2023, Lutz Geißler