Kleingebäck

Unter Kleingebäcken werden Backwaren mit einem Maximalgewicht von 250 g verstanden (z.B. Brötchen). 

Vorgaben für minimale Größen nach Volumen oder Gewicht bestehen nicht. Unterschiede zum Brot ergeben sich nicht durch die Zusammensetzung (Zutaten), sondern durch Größe, Form und Gewicht.

Brotschau-Artikel zu diesem Thema

Passende FAQ

Zu diesem Thema habe ich eine FAQ geschrieben, in der ich weitere Informationen und konkrete Anwendungs-Tipps gebe:

Passende Podcast-Folgen

Zu diesem Thema habe ich in meinem „Plötzlich Bäcker!“-Podcast viele Leser-Fragen ausführlich beantwortet:

25. August 2021
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Quellen

Publikation „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeBrot.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Abgerufen am: 11. Oktober 2024, 10:32 Uhr · © 2023, Lutz Geißler