Unter Kleingebäcken werden Backwaren mit einem Maximalgewicht von 250 g verstanden (z.B. Brötchen). Vorgaben für minimale Größen nach Volumen oder Gewicht bestehen nicht. Unterschiede zum Brot ergeben sich nicht durch die Zusammensetzung (Zutaten), sondern durch Größe, Form und Gewicht.
Publikation „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Abgerufen am: 3. Dezember 2023, 12:22 Uhr · © 2023, Lutz Geißler