Weizenmischbrote werden aus Weizenmehl und Roggenmehl hergestellt, wobei der Weizenmehlanteil mindestens 50 % und höchstens 89 % betragen muss.
Publikation „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Abgerufen am: 7. Dezember 2023, 0:23 Uhr · © 2023, Lutz Geißler